Laut Arzneimittelgesetz dürfen wir rezeptpflichtige Arzneimittel nur gegen Vorlage eines gültigen und originalen ärztlichen Rezeptes abgeben.
Laut Arzneimittelgesetz dürfen wir rezeptpflichtige Arzneimittel nur gegen Vorlage eines gültigen und originalen ärztlichen Rezeptes abgeben.